Stans
Stans wurde im Jahre 1270 dem Kloster Engelberg inkorporiert. Seit dem 15. Jahrhundert besitzt das Kloster lediglich noch das Präsentationsrecht. Stans blieb jedoch bis in die Neuzeit zehntpflichtig. Der Abt verfügte über das Spolienrecht, das er immer wieder neu durchsetzen musste. Beim Spolienrecht handelt es sich um die rechtliche Befugnis, den beweglichen Nachlass eines Diözesanklerikers einzuziehen.
Stans besass Filialkirchen in Wolfenschiessen und Hergiswil. Auch bei diesen Kirchen besass der Engelberger Abt das Präsentationsrecht und die Kirchen waren dem Kloster ebenfalls zehntenpflichtig.
Bilder von der Zehntenübergabe der Gemeinde Stans an das Kloster Engelberg am Samstag, 19. September 2020 finden Sie hier.